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   OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04   

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https://dejure.org/2006,11647
OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04 (https://dejure.org/2006,11647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2006 - 13 LC 450/04 (https://dejure.org/2006,11647)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 13 LC 450/04 (https://dejure.org/2006,11647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergnügungssteuer bei Gewinnspielautomaten; Einspielergebnis; Pauschsteuer; Stückzahlmaßstab

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 105 Abs. 2a GG; § 3 Abs. 2 S. 1 NKAG; § 227 Abs. 1 ZPO; § 173 VwGO; § 53 Abs. 1 Nr. 1 BRAO
    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einem "Imbiss-Lokal"; Zulässigkeit einer "Pauschsteuer" im Hinblick auf die Bestimmbarkeit der Einspielergebnisse der Automaten; Verbot einer unmittelbar umsatzbezogenen ...

  • Judicialis

    GG Art. 105 II a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einem "Imbiss-Lokal"; Zulässigkeit einer "Pauschsteuer" im Hinblick auf die Bestimmbarkeit der Einspielergebnisse der Automaten; Verbot einer unmittelbar umsatzbezogenen ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Solange sie beim Automatenaufsteller erhoben wird, was im Grundsatz offenbar nach wie vor als zulässig angesehen wird (BVerfGE 31, 8/16; Beschluss vom 3.5.01, 1 BvR 624/00, aaO), muss sie pauschaliert werden (BVerwGE 111, 237/240).

    So ist hinsichtlich der vom Aufsteller erhobenen, aber an den "Aufwand" des Spielers anknüpfenden "Spielautomaten-Vergnügungssteuer" alleinige Voraussetzung, dass sie auf den Spieler "abgewälzt" werden kann (s. dazu BVerfGE 14, 76/95 ff; 31, 8/19 ff).

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    In dem (Nichtannahme-)Kammer-Beschluss vom 3. Mai 2001 (1 BvR 624/00, DVBl. 2001, 1135) habe das Bundesverfassungsgericht aber "zu erkennen gegeben", dass zu überprüfen sei, ob nicht statt der pauschalen Besteuerung von Spielautomaten diese "an dem individuellen wirklichen Vergnügungsaufwand als sachgerechtem Maßstab ausgerichtet" werden müsse.

    Solange sie beim Automatenaufsteller erhoben wird, was im Grundsatz offenbar nach wie vor als zulässig angesehen wird (BVerfGE 31, 8/16; Beschluss vom 3.5.01, 1 BvR 624/00, aaO), muss sie pauschaliert werden (BVerwGE 111, 237/240).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Auch die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte (Beschluss vom 25.1.95, 8 N 2/95, DÖV 95, 466) Differenzierung des Pauschalsatzes der "Spielapparatesteuer" nach den Aufstellorten "Spielhalle oder Gaststätte" hat (entgegen den dortigen Ausführungen) nichts mit den unterschiedlichen Gewinnen/Umsätzen der Spielapparate zu tun, sondern - richtigerweise - mit der (berechtigten) Annahme, dass in Spielhallen (auch) der einzelne Spieler höhere Aufwendungen tätigt.
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    So ist hinsichtlich der vom Aufsteller erhobenen, aber an den "Aufwand" des Spielers anknüpfenden "Spielautomaten-Vergnügungssteuer" alleinige Voraussetzung, dass sie auf den Spieler "abgewälzt" werden kann (s. dazu BVerfGE 14, 76/95 ff; 31, 8/19 ff).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Auch die Voraussetzungen, unter denen das vom Bundesverwaltungsgericht neuerdings (Urteile vom 13.4.05, KStZ 2005, 171 und 176; vom 14.12.05, DVBl. 2005, 338) angenommen wird, die das Verwaltungsgericht weder geprüft noch bejaht hat, lägen tatsächlich nicht vor.
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 110, 237/240) deshalb gemeint, dass sich auch unter Berücksichtigung der Erfassbarkeit der "Einspielergebnisse" von Spielautomaten "der Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler nicht erfassen" lasse und deshalb "die Anknüpfung der Spielautomatensteuer an den Vergnügungsaufwand des Spielers ... damit auch dann pauschal (bliebe), wenn das Einspielergebnis der Geräte als Bemessungsgrundlage der Steuer gewählt würde.
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Zum einen wird sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei den Zahlen "nur eines von mehreren Aufstellern oder insgesamt einem nur sehr geringem Prozentsatz aller Automaten" ein "belastbarer Durchschnitt ... in aller Regel nicht bilden lassen" (Urteil vom 14.12.05, 10 CN 1/05, aaO, S. 385).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Das gilt gleichermaßen für die vom Verwaltungsgericht (und insbesondere vom OVG Schleswig, s. z.B. Urteil vom 21.1.04, 2 LB 53/03, KStZ 2004, 95) favorisierte Berücksichtigung der sog. "Einspielergebnisse", d.h. des Umsatzes eines Geldspielgerätes.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 13 ME 526/04

    Geeignetheit des Einspielergebnisses als Grundlage für die Bemessung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Denn auch das sagt, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (Beschluss vom 19.8.03, 13 LA 243/03; vom 26.1.04, 13 LA 397/04, NVwZ-RR 2004, 781; vom 28.1.05, 13 ME 526/04, ZKF 2005, 115; vom 6.4.06, 13 LA 468/05), nichts darüber aus, wie häufig ein einzelner Spieler einen Spielautomaten benutzt, d.h. wie groß sein diesbezüglicher Aufwand ist, an den die Steuer ja anknüpfen soll.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03

    Abwälzbarkeit; Abwälzung; Aufsteller; Aufwandssteuer; Aufwandsteuer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
    Denn auch das sagt, wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (Beschluss vom 19.8.03, 13 LA 243/03; vom 26.1.04, 13 LA 397/04, NVwZ-RR 2004, 781; vom 28.1.05, 13 ME 526/04, ZKF 2005, 115; vom 6.4.06, 13 LA 468/05), nichts darüber aus, wie häufig ein einzelner Spieler einen Spielautomaten benutzt, d.h. wie groß sein diesbezüglicher Aufwand ist, an den die Steuer ja anknüpfen soll.
  • OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00

    Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs trotz fehlender Möglichkeit der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

    Die vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen angesprochenen Bedenken zu einer am Einspielergebnis orientierten Gerätesteuer als "Automaten-Umsatzsteuer" (vgl. Beschl. v. 1. März 2006 - 13 ME 480/05 - und Urt. v. 29. Juni 2006 - 13 LC 450/04 -, jeweils zit. nach JURIS) sind danach nicht gerechtfertigt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. März 2007 - 9 ME 84/07 - und Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

    Die vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen angesprochenen Bedenken zu einer am Einspielergebnis orientierten Gerätesteuer als "Automaten-Umsatzsteuer" (vgl. Beschl. v. 1. März 2006 - 13 ME 480/05 - und Urt. v. 29. Juni 2006 - 13 LC 450/04 -, jeweils zit. nach JURIS) sind danach nicht gerechtfertigt (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. März 2007 - 9 ME 84/07 - und Beschl. v. 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07

    Erhebung von Vergnügungssteuer für in Spielhallen aufgestellte Geldspielgeräte

    Demnach bedarf es eines am Einspielergebnis orientierten Steuermaßstabs, wenn sich auf einer tragfähigen Datengrundlage hinreichend sicher feststellen lässt, dass die Einspielergebnisse der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit die vom Bundesverwaltungsgericht eröffnete Schwankungsbreite überschreiten (a. A. der bis zum 31.12.2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesene 13. Senat des Nds. OVG, Urteil vom 29.6.2006 - 13 LC 450/04 - NdsVBl 2006, 304).
  • VG Freiburg, 15.11.2006 - 1 K 1937/05

    Beweislast bei Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte.

    Dies gilt insbesondere für die Beauftragung eines Sachverständigen, da auch der Sachverständige für die Ermittlung eines konkret aussagekräftigen Bildes zur Verteilung und Abweichung von Einspielergebnissen aus Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit außerhalb einer Spielhalle im Satzungsgebiet der Beklagten auf die Angabe der monatlichen Einspielergebnisse von Seiten der Aufsteller angewiesen wäre und nicht erkennbar ist, warum die Aufsteller ihre Haltung zur Verweigerung solcher Angaben gegenüber einem Sachverständigen aufgeben sollten (so auch OVG Nieders., Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 450/04 -, NdsVBl 2006, 304, 307 sowie VG Freiburg, Urt. v. 29.09.2006 - 2 K 88/06 -, VENSA).
  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

    Auch die vom Kläger angeregte Einholung eines Sachverständigengutachtens wäre nicht Erfolg versprechend, da auch einem Sachverständigen andere als die wenigen vorgelegten Umsatzzahlen nicht zur Verfügung stünden (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 29.6.2006 - 13 LC 450/04 JURIS).
  • VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03

    Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten

    Sie hat sich in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der Geräte mit Gewinnmöglichkeit auf das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2006 ( - 13 LC 450/04 -, einsehbar in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG mit Veröffentlichungshinweis auf NST-N 2006, 230 = NdsVBl. 2006, 304) berufen.
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